Sehr geehrte Killer-KundInnen!

Hiermit dürfen wir Sie auf wichtige Informationen betreffend Verpackung und Transport von Flüssigkeitsbatterien mit der UN 2794 und 2795 hinweisen.

Die neue Verpackungsverordnung tritt mit dem ADR-Handbuch 2021 in Kraft, für:

  • Altbatterien (Akkumulatoren), nass
  • gefüllt mit Säure (Bleiakkus / KFZ-Batterien)
  • Alkalien (Nickel / Cadmium-Akkus)

Im Rahmen dieser Verordnung müssen Maßnahmen getroffen werden, die Kurzschlüsse bei Altbatterietransporten verhindern. Die Sicherung geschieht durch den Schutz der Pole.

Mögliche Schutzmaßnahmen:

Aufstecken von Polkappen ODER Isolation durch ein Klebeband

Zu beachten:

  • Altbatterien müssen ordnungsmäßig in Kunststoffpaloxen gestapelt werden und dürfen nicht über den oberen Rand ragen.
  • Altbatterien müssen mit den Polen nach oben gestapelt werden
  • Altbatterien müssen im Freien mit Abdeckung gelagert werden.

Wir ersuchen Sie künftig um Sicherstellung, dass Ihre gesammelten Altbatterien der Verordnung entsprechend gelagert und gesichert sind, um einen gesetzeskonformen Transport gemäß ADR zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen
Killer GmbH & Co KG

Ing. Wolfgang Imnitzer
Abfallrechtlicher Geschäftsführer

Martin Löffler
Vertriebsleitung

Batteriebehälter