Man unterscheidet in:
HBCD-haltige (EPS-Platten oder Polystyrol expandiert – also Styropor)
und FCKW-haltige (XPS-Platten oder Polystyrol extrudiert – also Styrodur) Dämmplatten.
XPS- und EPS-Platten sind optisch leicht zu unterscheiden.
Um jede Verwechslung auszuschließen, färben die XPS-Hersteller die Platten ein (z.B. Rosa, Gelb, Grün oder Blau).
EPS-Platten sind als „nicht gefährlicher Abfall“ nach AWG unter der SN 57108 zu entsorgen.
Handhabung und Übernahmebedingungen:
– Sortenreine Trennung schon an der Anfallstelle (z.B. Baustelle)
– Mörtel, Putz, Netze oder sonst. Verunreinigungen sind zu entfernen
– Kleinstmengen dürfen in den Gewerbeabfall
– Großmengen (ganze Platten) gemischt im Gewerbeabfall sind nicht zulässig
XPS-Platten sind als „gefährlicher Abfall“ nach AWG unter der SN 57108-77 zu entsorgen.
Dieser Abfall ist somit begleitscheinpflichtig und muss in einer dafür genehmigten Verbrennungsanlage eingebracht werden.
Handhabung und Übernahmebedingungen:
– Sortenreine Trennung schon an der Anfallstelle (z.B. Baustelle)
– Mörtel, Putz, Netze oder sonst. Verunreinigungen sind zu entfernen
– Auch Kleinstmengen dürfen NICHT in den Gewerbeabfall
HIER finden Sie das Schreiben vom Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe VOEB www.voeb.at
für den korrekten, gesetzeskonformen Umgang bei der Entsorgung von Polystyrol-Schaumstoffplatten.
Dieser Textvorschlag wurde gemeinsam mit der GPH – Güteschutzgemeinschaft Polystyrol-Hartschaum ausgearbeitet.