Umwelt und Recht
- Abfallbilanz
Die Abfallbilanzverordnung richtet sich an die Entsorgungsbranche. Beginnend mit dem Jahr 2010 müssen alle Abfallsammler und Abfallbehandler ihre Abfallströme (Jahresabfallbilanz) laufend elektronisch führen und jährlich an das EDM Elektronisches Datenmanagement des Lebensministeriums melden. Link zum EDM-Portal - Abfallrecht – EU RichtlinienTagesaktuelle Informationen zu österreichischen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien können Sie im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts (RIS) unter https://www.ris.bka.gv.at/ nachlesen. Für Spezialfragen rund ums Umwelt- und Abfallrecht kontaktieren Sie gerne auch unsere Mitarbeiter unter 02256/62042.
- Abfallverzeichnisverordnung 2020
Der Abfallbesitzer ist für die Zuordnung zu einer Abfallart gemäß den Vorgaben dieser Verordnung verantwortlich. Das Killer! Entsorgungsteam unterstützt Sie selbstverständlich fachgerecht. Die Abfallart erfolgt nach wie vor durch Angabe der Schlüsselnummer (SN), erforderlichenfalls unter Angabe einer Spezifizierung und der Abfallbezeichnung. Ist für die Zuordnung eines Abfalls die Kenntnis der chemischen Zusammensetzung erforderlich, so ist diese durch eine chemische Analyse der relevanten Parameter nachzuweisen. Auch hierbei ist Ihnen das Killer! Entsorgungsteam behilflich. - Im EDM-Register müssen sich Unternehmen als „Abfallersterzeuger“ von gefährlichen Abfällen registrieren, wenn gefährliche Abfälle regelmäßig (mindestens einmal im Jahr – oder Altöl in der Menge von mindestens 200 l pro Jahr) anfallen. Ebenso müssen sich Abfallsammler und -behandler im EDM-Register (als „Abfallsammler/-behandler“) registrieren. Registrierten Personen wird eine 13-stellige Identifikationsnummer bzw. GLN (früher: Abfallbesitzernummer) zugeteilt. Diese GLN wird im EDM-Register als Personen-GLN bezeichnet und dient ausschließlich zur Identifizierung der registrierten Person/Organisation im EDM. Die im EDM-Register erfassten Standorte, erhalten zusätzlich eine eigene „Standort-GLN“. Des Weiteren werden Anlagen eine „Anlagen-GLN“ zugewiesen. Diese behördlich zugewiesenen GLN dürfen ausschließlich für gesetzlich vorgesehene Zwecke wie beispielsweise Aufzeichnungsführung, Abfallbilanzmeldung oder Begleitscheinwesen verwendet werden. Weitere Information zur Registrierung im EDM-Register. Registrierungsantrag öffnen.
- Global Location Number (GLN)
Die 13-stellige GLN wird von den zuständigen Behörden der Abfallwirtschaft zur Identifikation aller beteiligten Unternehmen sowie deren Standorte und Anlagen genutzt. Zur Verwaltung der Daten und für die Zusammenführung von Datenbanken wurde das EDM-Register eingerichtet. Das EDM (Elektronische Daten Management) dient zur Unterstützung komplexer Abläufe bei umweltschutzbezogenen Dokumentations-, Melde- und Berichtspflichten. - ÜBERNAHME XPS-PLATTEN / EPS-PLATTEN 2018 / DÄMMPLATTENMan unterscheidet in HBCD-haltige (EPS-Platten oder Polystyrol expandiert – also Styropor) und FCKW-haltige (XPS-Platten oder Polystyrol extrudiert – also Sytrodur) Dämmplatten.XPS- und EPS-Platten sind optisch leicht zu unterscheiden. Um jede Verwechslung auszuschließen, färben die XPS-Hersteller die Platten ein (z.B. Rosa oder Blau).EPS-Platten sind als „nicht gefährlicher Abfall“ nach AWG unter der SN 57108 zu entsorgen.Handhabung und Übernahmebedingungen:
– Sortenreine Trennung schon an der Anfallstelle (z.B. Baustelle)
– Mörtel, Putz, Netze oder sonst. Verunreinigungen sind zu entfernen
– Kleinstmengen dürfen in den Gewerbeabfall
– Großmengen (ganze Platten) gemischt im Gewerbeabfall sind nicht zulässigXPS-Platten sind als „gefährlichen Abfall“ nach AWG unter der SN 57108-77 zu entsorgen.
Dieser Abfall ist somit begleitscheinpflichtig und muss in einer dafür genehmigten Verbrennungsanlage eingebracht werden.Handhabung und Übernahmebedingungen:
– Sortenreine Trennung schon an der Anfallstelle (z.B. Baustelle)
– Mörtel, Putz, Netze oder sonst. Verunreinigungen sind zu entfernen
– Auch Kleinstmengen dürfen NICHT in den Gewerbeabfall
Quellen: www.ris.bka.gv.at, www.edm.gv.at, www.bmlfuw.gv.at, www.eur-lex.europa.eu